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Abgasuntersuchung (AU) und Partikelfilterinstandsetzung

Partikelanzahl zu hoch? Probleme mit der Abgasuntersuchung? Abgasuntersuchung beim TÜV nicht bestanden?

Seit dem 1. Juli 2023 ist für Diesel-Fahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 6 eine striktere Abgasuntersuchung (AU) Pflicht. Dies betrifft insbesondere die Partikelzählung, die durch moderne Messgeräte nun präzise den Feinstaubausstoß des Fahrzeugs ermittelt. Diese verschärfte Kontrolle ersetzt die bisherige Trübungsmessung und erlaubt die Messung von Partikeln ab einem Durchmesser von 23 Nanometern.

Für Diesel-Fahrzeuge der Euro 6 Norm gilt, dass sie maximal 250.000 Partikel pro Kubikzentimeter Abgas ausstoßen dürfen. Wird dieser Grenzwert überschritten, deutet dies in vielen Fällen auf einen Defekt am Dieselpartikelfilter (DPF) hin. Der DPF ist dafür verantwortlich, die Anzahl der Feinstaubpartikel, die im Abgas enthalten sind, deutlich zu reduzieren. Ein beschädigter oder verschlissener Filter kann nicht mehr ordnungsgemäß arbeiten und führt dazu, dass das Fahrzeug die AU nicht besteht. In solchen Fällen ist eine Reinigung oft nicht ausreichend und der Filter muss entweder instandgesetzt oder durch ein Neuteil ersetzt werden.

Unsere Leistungen:

Ihre Vorteile:

Mit unseren Dienstleistungen sichern Sie sich nicht nur die Erfüllung der neuesten Abgasnormen, sondern tragen auch zu einer umweltfreundlicheren Fahrzeugnutzung bei.

Waldemar Hepp Mitarbeiter
W. Hepp
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